Im Gefolge der Napoleonischen Kriege erhielt der dänische Gesamtstaat 1814/1815 durch Verlust Norwegens und Erwerb Lauenburgs ein neues Gepräge. Holstein wurde Mitglied des Deutschen Bundes und sollte von 1816 an eine Verfassung erhalten. Die Ritterschaft forderte, auch Schleswig in die Verfassungsberatungen einzubeziehen, um damit der Untrennbarkeit der Herzogtümer Ausdruck zu geben. In ihrem Umkreis agitierten Friedrich Christoph Dahlmann (*1785-1860†) und andere Professoren der Christian-Albrechts-Universität für eine an Deutschland orientierte Zukunft der Herzogtümer. Den Weg dafür hatten die im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts einsetzenden Bemühungen der dänischen Krone, den Gesamtstaat zu einem Einheitsstaat zu machen, der Staatsbankrott von 1813, der weitgehend zu Lasten der Herzogtümer abgewickelt wurde, und der verlorene Krieg 1814 bereitet. Erst 1830 formulierte Uwe Jens Lornsen (*1793-1838†) in seiner Flugschrift „Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein“ den Wunsch nach einer schleswig-holsteinischen Repräsentativverfassung. Sein Anliegen scheiterte. Doch kam es zur Einrichtung der Ständeversammlungen für Schleswig und Holstein, zur Bildung einer schleswig-holsteinischen Regierung in Schleswig und zur Errichtung eines Oberappellationsgerichtes für die Herzogtümer in Kiel. Parallel entwickelte sich in Nordschleswig eine nationaldänische Bewegung (Eiderdänen).
Streit in den Ständeversammlungen
Der Zwist um die Nationale Frage, also die Frage, ob die Herzogtümer ungetrennt und untrennbar vereint bleiben oder ob Schleswig bis zur Eider Dänemark inkorporiert werden sollte, wurde insbesondere in den Ständeversammlungen ausgetragen und publizistisch aufbereitet. Dadurch wurde die Nationale Frage in relativer Breite in der Bevölkerung diskutiert. Durch Volksfeste fanden nationale Ansichten weitere Verbreitung. An der Frage der Erbfolge der im Mannesstamm erlöschenden Oldenburger, die seit 1448 den dänischen Thron innehatten, entzündete sich eine weitere Debatte. Von schleswig-holsteinischer Seite wurde in Abrede gestellt, dass das dänische Königsgesetz von 1665 (Lex Regia Absolutismus) auch in den Herzogtümern Geltung hätte. Mit dem „Offenen Brief“ vom 8. 7. 1846 kam es zum Bruch über diese Frage, indem König Christian VIII. (*1786/1839-1848†) die gleiche Erbfolge für Dänemark und die Herzogtümer festlegte.
Erhebung
Die Vorlage einer Gesamtstaatsverfassung durch König Friedrich VII. (*1808/1848-1863†) 1848 führte zur schleswig-holsteinischen Erhebung, der Sezession der Herzogtümer vom Gesamtstaat, der allerdings kein Erfolg beschieden war (1. Schleswigscher Krieg). Nach dem Sieg Dänemarks blieb die Nationale Frage trotz formeller Nichtantastung des Status quo in den Herzogtümern stark virulent. Von dänischer Seite wurde nationalpolitisch stark auf Schleswig eingewirkt, um die Verschmelzung mit Dänemark vorzubereiten. Nachdem König Christian IX. (*1818/1863-1906†) 1863 die eider-dänische Verfassung unterzeichnet hatte, kam es zur militärischen Intervention Österreichs und Preußens (2. Schleswigscher Krieg), die zur Abtrennung der Herzogtümer von Dänemark führte. Die Nationale Frage war damit noch nicht geklärt, da große Teile der schleswigschen Bevölkerung sich als Dänen fühlten und sich in der Folge nationalpolitischen Repressionen seitens der preußischen Staatsmacht ausgesetzt sahen. Die Volksabstimmung (Abstimmungsgebiet) in Grenzgebiet, die zwei Jahre nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Frühjahr 1920 folgte, führte zwar zur Teilung Schleswigs, klärte jedoch die „Nationale Frage“ nicht, da auf beiden Seiten der neuen Grenze danach nationale Minderheiten verblieben. Erst nach 1950 und vor allem durch die Bonn-Kopenhagener-Erklärungen 1955 ist es gelungen, eine zufriedenstellende Lösung der „Nationalen Frage“ zu finden (Dänische Minderheit).
Klaus-Joachim Lorenzen Schmidt (1102/0721/0222)
Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen Schmidt,Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4