Die Herzogtümer Schleswig und Holstein 1622. Rosa: königlicher Anteil; gelb: herzoglicher Anteil; grün: die gemeinschaftliche regierten Güterdistrikte und Adeligen Klöster. Ein Mausklick auf den Plan öffnet eine größere Darstellung
Die Herzogtümer Schleswig und Holstein 1622. Rosa: königlicher Anteil; gelb: herzoglicher Anteil; grün: die gemeinschaftliche regierten Güterdistrikte und Adeligen Klöster.

Seit 1261 bis 1622 wurden Holstein und Schleswig wiederholt geteilt. Die Folgen der Landesteilungen wurden erst mit dem Entstehen des dänischen Gesamtstaats 1773 überwunden. Die Schauenburger als Grafen von Holstein bis 1459 teilten zwischen 1261 und 1290 durch zwei Generationswechsel ihr holsteinisches Stammgebiet in fünf Teilgrafschaften. Seit dem 14. Jahrhundert wurden sie jedoch mit Ausnahme des Holstein-Pinneberger Anteils wieder zusammengeführt.  Adolf VIII. (*1401-1459†)  hatte bei seinem Tod 1459 nicht nur die Grafschaft Holstein wieder zusammengeführt, sondern war von 1440 an als Adolf I. auch Herzog von Schleswig geworden. Um in Zukunft eine Trennung der beiden Lande zu verhindern, wählten die Stände 1460 den dänischen König Christian I. (*1426/1448-1481†) aus dem Hause Oldenburg zum Landesherrn über Holstein und Schleswig. Im Privileg von Ripen, musste er 1460 dafür zusichern, dass es für Schleswig und Holstein nur einen Landesherren gab. Schon 30 Jahre später wurde das in der Handfeste „auf ewig“ gegebenen Versprechen gebrochen. 1523 erledigte sich diese Teilung jedoch, weil der mit Gebieten in Schleswig und Holstein abgefundene Bruder als Friedrich I. (*1471/1523-1533†) den dänischen Thron übernahm und damit Königreich und Landesherrschaft wieder in einer Person verbunden waren. 1544 kam es zu folgenschwersten Landesteilung. Christian III. (*1503/1534-1559†) entschädigte seine Halbbrüder Johann den Älteren (*1521/1580†) und Adolf (*1526/1544-1586†). Beide wurden Herzöge in Schleswig und Holstein und regierten mit dem König zusammen gemeinschaftlich. Als Johann der Ältere 1581 ohne Nachkommen starb, teilten König und Herzog Adolf dessen Anteil unter sich auf. Durch Adolf wurde die Linie Schleswig-Holstein-Gottorfer (Gottorfer) begründet. 1564 war der königliche Anteil nochmals unterteilt worden, um Johann den Jüngeren (*1545-1622†) zu versorgen. Im Gegensatz zu der Teilung von 1544 wurde diese von den Ständen nicht anerkannt. Sie versagten Johann dem Jüngeren die Huldigung als Landesherr. Er galt wie seine Nachfahren als Abgeteilter Herr. Erst in den Thronfolgestreitigkeiten des 19. Jahrhunderts sollten die Sonderburger Herzöge wieder eine Rolle spielen.

-ju- (0103 / 0721)

Quellen: Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart , Neumünster 1996, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-0440-6; Dieter Lohmeier, Kleiner Staat ganz groß, 1997, Heide, Boyens & Co, ISBN 3-8042-0793-6; Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4