Das LASH residiert seit 1991 im dreiflügeligen „Prinzenpalais“

Geschichte des Landesarchivs

Georg Hille (*1841–1911†)
Georg Hille (*1841–1911†)

Die in Schleswig-Holstein herrschenden Schauenburger und Oldenburger unterhielten im Mittelalter Archive, um ihre in Urkunden niedergeschriebenen Recht zu sichern. Nach dem Zweiten Schleswigschen Krieg wurden Schleswig und Holstein durch die Annexion 1867 eine Provinz Preußens. Da jede preußische Provinz über ein staatliches Archiv verfügte, erhielt auch der Regierungssitz Schleswig 1870 ein „Staatsarchiv“. Der Aufbau dauerte mehrere Jahre; einen punktuellen Gründungsakt gab es nicht. Es fehlte an Archivalien, Personal und geeigneten Räumlichkeiten. Infolge des Wiener Vertrags vom 30.10. 1864 wurde von 1868 bis 1875 mit Dänemark verhandelt, um schleswig-holsteinischen Archivalien ausgeliefert zu bekommen. 1869 konnten aufgrund einer Reise durch die Provinz Unterlagen für das Archiv zusammengezogen werden. Ein Jahr später wurde erstmals Personal fest eingestellt, im April 1871 übernahm Georg Hille (*1841–1911†) für vier Jahrzehnte die Leitung. 

Von Schleswig nach Kiel und zurück …

Nach einem Provisorium auf Schloss Gottorf wurde Raum im Hattenschen Hof, der ehemaligen Domschule, in der Süderdomstraße in Schleswig gefunden. Der bereits seit 1870 oft diskutierte Umzug nach Kiel erfolgte erst 1922/23, als dort ein ehemaliges Marinedepot in der Karlstraße genutzt werden konnte. Kiel war seit 1917 wieder Sitz des preußischen Oberpräsidenten. Zudem richtete die dortige Christian-Albrechts-Universität gerade einen Lehrstuhl für Landesgeschichte ein. Sie und die schleswig-holsteinischen Historiker bemühten sich, das Staatsarchiv am Ort zu haben. 1933 vereinbarten Dänemark und Deutschland nach langjähriger fachlicher Vorarbeit durch Archivare und Historiker beider Seiten einen umfassenden Austausch von Archivalien. Er berücksichtigte die territorialen Veränderungen durch die Kriege von 1864/66 und von 1914/18 sowie die Volksabstimmung von 1920.

… vom Schloss ins Palais

Noch im April 1945 fiel das Gebäude des Staatsarchivs einem Luftangriff zum Opfer, doch waren die Archivalien rechtzeitig ausgelagert worden. Sie fanden anstatt im kriegszerstörten Kiel nun erneut in Schleswig ihren Platz. Einige Räume im dritten Obergeschoss von Schloss Gottorf wurden 1947 Sitz des „Landesarchivs“, wie es nun hieß. Mit dem Aufwachsen des Bestandes wurde es dort bald zu beengt. Deshalb erwarb das Land Schleswig-Holstein 1979 das Prinzenpalais in Schleswig, eine repräsentative Dreiflügelanlage aus der Zeit um 1700. In den 1980er-Jahren wurde das zuletzt als Hotel genutzte Gebäude umfassend restauriert. Der Südflügel beherbergt seither die Restaurierungs- und die Fotowerkstatt sowie die Sicherungsverfilmung. Das Hauptgebäude bietet Räume für Ausstellungen, für Vorträge und für Tagungen, dient also insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit. Auch Teile der Verwaltung, des Digitalen Archivs und das Landesfilmarchiv haben hier ihren Sitz. Für die anderen Bereiche des Archivs errichtete man angrenzend einen modernen Zweckbau. Dort entstanden der Lesesaal mit den zugehörigen Räumen des Benutzungsbereichs, die Bibliothek und die meisten Dienstzimmer. Eine Besonderheit ist nach wie vor der vierstöckige Magazinbereich mit seiner Energie sparenden natürlichen passiven Klimatisierung, der Spezialmagazine für Akten, Karten, Urkunden und Filme umfasst. Im Sommer 1991 konnte das neue Landesarchiv Schleswig-Holstein in Betrieb gehen. Heute werden dort fast fünfzig laufende Kilometer Unterlagen verwahrt. Im Juni 2019 wurde das Digitale Archiv Schleswig-Holstein im Landesarchiv freigeschaltet.

Im modernen Anbau des Landesarchivs sind Lesesaal und Magazine untergebracht

Archive schaffen Rechtssicherheit

Archive archivieren Unterlagen, meist Akten, aber auch andere Informationsträger wie Karteien, Dateien, Karten, Pläne, Bild-, Film-, Ton- und maschinenlesbare Daten sowie Siegelstempel. Seit 1988 besteht so auch das Landesfilmarchiv. Rechtliche Grundlagen im Bund wie auch den Ländern sind Archivgesetze. Das aktuelle schleswig-holsteinische wurde 1992 verabschiedet. Alle Archive wachsen, weil die archivpflichtigen Stellen alle ihre nicht mehr benötigten Unterlagen dem Archiv anbieten müssen. Dort wird dann über die Archivwürdigkeit der zumeist einmaligen Unterlagen (Unikate) entscheidet. Das muss mit großer Sorgfalt passieren, denn es geht tatsächlich um Sein oder Nichtsein der Überlieferung. Nicht Archivwürdiges wird kassiert, also unter Aufsicht datenschutzgerecht vernichtet. Archiven kommt in der individuellen wie der kollektiven Erinnerung eine zentrale Funktion zu. Sie schaffen mit ihrer Arbeit Rechtsicherheit, ermöglichen es Geschichte zu erforschen und zu vermitteln und stützen die Kultur des Erinnerns.

Seite für Seite werden Archivalien auf Film abfotografiert, um die Bestände in Stahlfässern unterirdisch zu sichern – Die Sicherungsverfilmung läuft überall in der Bundesrepublik um nicht wie im Zweiten Weltkrieg noch mal große Archivverluste zu erleiden

Was ist wo zu finden?

Das Landesarchiv ist offen für alle Bürger und Bürgerinnen. Allerdings darf und kann niemand in den 50 Kilometern Akten oder 155.000 Büchern stöbern. Er würde auch nichts finden. Archive sind nach der Herkunft der Unterlagen, dem sogenannten „Provenienzprinzip“ aufgebaut. Also zum Beispiel alle Akten der Provinzialverwaltung bilden einen Bestand. Will nun jemand etwas über Leuchttürme in den 1890er Jahren wissen, finden sich die Akten dazu nicht unter „L“, sondern in den Akten der preußischen Provinzialverwaltung für das Leuchtfeuerwesen. Etwa 3.000 Interessierte kommen jedes Jahr ins Landesarchiv. Die Archivmitarbeiter klären wonach sie suchen und bringen ihnen dann dazu die Akten – sie legen sie aus. 

Verwaltungen brauchen Archive

Archive sind ein unverzichtbarer Teil der Verwaltung. Sie beraten und weil sie nach wichtig und unwichtig sortieren, legen sie den Blick für das Wesentliche frei. Ziel ist es, ein repräsentatives Überlieferungskomprimat zu bilden, das bedeutet möglichst viel Information auf wenig Raum zu sichern. Archivwürdig sind nur cirka drei bis fünf Prozent des insgesamt angelieferten Schriftgutes. Dieses bildet die Basis für zukünftiges Handeln und Erinnern. Durch die Bestände ist es möglich, Verwaltungshandeln im Nachhinein zu überprüfen. Jede historische Forschung, die mit öffentlichem Material arbeitet – gleich ob wissenschaftlich, familien- oder heimatkundlich –, nimmt rückblickend eine Kontrolle der damals getroffenen Entscheidungen vor. Daher ist sie kein Selbstzweck, sondern immer auch ein zentrales Element unserer Demokratie.

Wem gehörte wann was? – Archive schaffen Rechtssicherheit: LASH Leiter Prof. Rainer Hering mit einer alten Flurkarte

Vom Herrschafts- zum Allgemeinwissen

Ursprünglich hatten Archive ausschließlich rechtliche Funktion, indem sie nur der Aufbewahrung juristisch wichtiger Urkunden, Verträge etc. des Archivträgers dienten. Diese blieben als „Herrschaftswissen“ lange Zeit geheim. Es war eine Forderung der Französischen Revolution, die Archive zu öffnen. Seit dem 19. Jahrhundert konzentrierte sich die Forschung immer mehr auf Archive als Orte historisch wertvoller und aussagekräftiger Quellen. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind Archive nach gesetzlich geregelten Bestimmungen für alle Interessierten offen. Archive stellen grundsätzlich das historische Gedächtnis einer Gesellschaft dar. Sie bewahren das schriftliche und bildliche Kulturgut über Jahrhunderte und ermöglichen so den notwendigen Rückgriff auf Vergangenes und die Sicherung des Gegenwärtigen für die Zukunft. Archivierung ist ein fundamentaler demokratischer Vorgang, der dem Staat, der Kommune, gerade den Bürgerinnen und Bürgern Erinnerung verschafft und deren Erinnerung überhaupt erst ermöglicht. Ohne Erinnerung lässt sich die Zukunft nicht erfolgreich gestalten.

Rainer Hering (0921/1122)

Einen etwas anderen Ansatz und Auftrag als das Landesarchiv hat die Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek, die seit 1890 als zweite große öffentliche Einrichtung mit der Sammlung und Dokumentation der Schleswig-Holsteinischen Geschichte befasst ist

Literatur: Jutta Briel, Rainer Hering, Ulrich Stenzel, Almut Ueck und Stefan Watzlawzik (Hrsg.): Archivführer Schleswig-Holstein. Archive und ihre Bestände (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 100), Hamburg 2011;

Manfred von Essen, Rainer Hering, Anke Rannegger und Johannes Rosenplänter) Das Gedächtnis unseres Landes. Archive in Schleswig-Holstein. Begleitschrift zur Ausstellung (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 101). Schleswig 2011; Rainer Hering: Wer nicht archiviert, wird nicht erinnert. Archive als Gedächtnisort der demokratischen Gesellschaft. In: Auskunft. Zeitschrift für Bibliothek, Archiv und Information in Norddeutschland 39 (2019), S. 9-14; Kommentierte Beständeübersicht des Landesarchivs Schleswig-Holstein. Bestandsaufnahme zum 150-jährigen Bestehen. Hrsg. von Rainer Hering (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 120). Hamburg 2020; Sarah Schmidt: Archivarbeit im Wandel. Das Beispiel des preußischen Staatsarchivs in Schleswig-Holstein 1870-1947. (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 121). Hamburg 2021. 

Bildquellen: Vignette, Gebäude außen und innen, Rainer Hering: Werner Junge; Porträt Hille und Sicherheitsverfilmung: Landesarchiv SH