Eine Verfassung in „Schleswigholstein“

Das Titelblatt der bei Mohr gedruckten Ausgabe
Das Titelblatt der bei Mohr gedruckten Ausgabe

Ein kleines Heftchen mit nur 14 Seiten störte am 5. November 1830 die Idylle des dänischen Gesamtstaates. Über Nacht gedruckt sorgten 9.000 Kopien der Flugschrift „Ueber das Verfassungswerk in Schleswigholstein“ für Unruhe. Der Verursacher war ein Sylter Kapitänssohn und dänischer Karrierebeamter: Uwe Jens Lornsen (*18.11.1793/11. o.12. 2.1838†) hatte sie verfasst. Sein Ziel war es, überfällige Reformen in Gang zu setzen, den Herzogtümern Schleswig und Holstein zusammen als „Schleswigholstein“ eine neue Eigenständigkeit im dänischen Gesamtstaat zu sichern. Er scheiterte mit seiner Idee, einen „Petitionssturm“ auszulösen, blieb jedoch nicht ohne Erfolg. Lornsen trug dazu bei, dass begonnen wurde, den absolutistischen dänischen Staat (Absolutismus) zu modernisieren. Er ging jedoch nicht als Reformer in die Geschichte ein. Die vom Staat verhängte Haft, sein aus persönlicher Qual gewählter Freitod 1838 ließen ihn wider Willen zum Märtyrer aufsteigen. Erst wurde er zu einem der Kronzeugen für die Erhebung nördlich der Elbe, schließlich zum Vorkämpfer eines deutschen Schleswig-Holstein und der deutschen Einheit stilisiert.

Die Vorgeschichte des Jahres 1830

Ende des 18. Jahrhunderts änderte sich für die Menschen in Europa die Welt. Geistig war es die Aufklärung, politisch die französische Revolution, die bis hoch in den Norden in das Leben der Menschen eingriffen. Faktisch waren es vor allem zwei Prozesse, die sich bis in die kleinste Kate auswirkten. Einmal wuchs die Welt über den Nahbereich hinaus. Die Kommunikation von Nachrichten und Waren erlebte ihre erste Revolution und löste damit die bis dahin auf das unmittelbare Umfeld konzentrierte Lebenswelt auf. Und: das weitgehend genossenschaftlich organisierte ländliche Zusammenleben in der Feldgemeinschaft begann sich durch die Verkoppelung aufzulösen. Die Privatisierung des Grundeigentums führte einerseits zu großen Produktionsgewinnen, ersetze jedoch anderseits auch die gemeinschaftliche Arbeit durch Konkurrenz. Die Menschen suchten für ihr Zusammenleben nach einer neuen, größeren Klammer. Das Angebot der Zeit war das „Nation Building“, das Bilden von Nationalstaaten. Die definierten sich vor allem über bis dahin eher nebensächlichen Sprachgemeinschaften, organisierten sich durch einen einheitlichen Aufbau von Verwaltung und Recht. 1830 erreichte dieser Strom einen Höhepunkt. In Frankreich brachte die Julirevolution einen „Bürgerkönig“ auf den Thron, Flandern und die Wallonien spalteten sich von den Niederlanden ab und bildeten den neuen Staat Belgien. In ganz Europa kam es zu Aufständen.

Lornsen und die „vaterländische Geschichte“

Nikolaus Falck prägte den Studenten Lornsen
Nikolaus Falck prägte den Studenten Lornsen

Uwe Jens Lornsen erlebt das alles aus der Ferne. Anfang 1830 ist er Beamter in Kopenhagen. In der Schleswig-Holsteinisch-Lauenburgischen Kanzlei macht er Karriere. Eigentlich wollte der Keitumer wie sein Vater Kapitän werden. Doch die Kontinentalsperre ließ diesen Wunsch scheitern. Lornsen ging deshalb nach Kiel, um Jura zu studieren. Dort traf er Professor Nikolaus Falck (*1784-1850†). Selber Nordfriese und Kapitänssohn interessierte Falck den jungen Lornsen für die Idee einer „friesischen Geschichtsgesellschaft“. Die „vaterländische Geschichte“ war für Lornsen dabei zunächst vor allem die eigene, friesische. Seine weiteren Studien in Jena brachten Lornsen die Ideen der Burschenschaften sowie denen der deutschen Einheit näher. Er schwärmte, all dies habe seinem Leben eine „ganz andere und höhere Tendenz“ gegeben. Uwe Jens Lornsen wollte in Haiti und Griechenland für „Freiheit und Menschlichkeit“ kämpfen. Sein Vater stoppte ihn. Er war Maßstab seines Handels und riet ihm energisch, künftig alles „romanhafte“ zu unterlassen. Er fügte sich und ging 1822 nach Kopenhagen, obwohl er davor wenig Interesse gezeigt hatte, „die Laufbahn des Beamten fortzukriechen“.

Heimkehr aus Kopenhagen

1830 bewarb sich der inzwischen zum Kanzleirat und Kontorchef aufgestiegene Lornsen für die Stelle des Landvogts auf der heimischen Insel Sylt. Sein Ziel war es Ruhe zu finden, um wissenschaftlich arbeiten zu können. Er wolle sich damit – wie er einem Freund schrieb – auf eine schriftstellerische Tätigkeit vorbereiten, die „für eine größere Sphäre, als unsere Herzogtümer darbieten, von Bedeutung werden kann“. Gegen den Willen seines Vaters bekam er die Stelle. Am 19. Oktober 1830 traf er mit dem Postdampfer aus Kopenhagen in Kiel ein. Dort machte er Station, traf sich mit Freunden an der Christian-Albrechts-Universität und gab schließlich seine Flugschrift „Ueber das Verfassungswerk in Schleswigholstein“ in Druck. 9.000 Exemplare wurden über Nacht in der Druckerei C.F. Mohr sowie von der Schulbuchdruckerei gefertigt. Ziel war es, einen „Petitionssturm“ zu entfachen. In den „Hauptstädten“ Kiel und Flensburg sollten die Bürger Unterschriften sammeln, die schließlich die Stadträte veranlassen sollten, sich an Kopenhagen zu wenden. In Kiel unterschrieben 271 Bürger. Der Bürgermeister sprach von „Unkunde der bestehenden Verhältnisse, Neuerungssucht und unreifen Ideen eines jungen Mannes“. Der Rat lehnte es daraufhin ab, die Petition weiterzuleiten. Dem Beispiel folgten die Flensburger. Auch das Echo an der Universität war gespalten. Während seine in der „Germania“ zusammengeschlossenen „Complicen“ jubelten, waren sowohl Nikolaus Falck als auch der Staatsrechtler Christian Paulsen (*1798-1864†) skeptisch bis ablehnend. Doch Lornsens Schrift ging von Hand zu Hand, sorgte – wie schnell in Kopenhagen bekannt wurde – für Unruhe und unerwünschte Diskussionen.

„Nur der König und der Feind sey uns gemein“

Dieses Portrait von Lornsen schmückte die Innenseite der Flugschrift
Dieses Portrait von Lornsen schmückte die Innenseite der Flugschrift

Lornsen schrieb zwar von der Vision, aus Schleswigholstein eine der blühendsten Provinzen Deutschlands zu machen, forderte jedoch nicht, die Herzogtümer aus dem dänischen Gesamtstaat herauslösen, wie es ihm später zugeschrieben wurde. Allerdings verlangte er einen radikalen Umbau des noch absolutistisch regierten Landes. Die Herzogtümer begriff er dabei als Einheit und schrieb deshalb auch „Schleswigholstein“ in einem Wort. Für dieses „Schleswigholstein“ forderte er eine weitestgehende Eigenständigkeit. Der Gesamtstaat sollte in einen Doppelstaat umgewandelt werden, nur noch „König und Feind“ gemeinsam sein, also: Der Landesherr, die Außen- und die Verteidigungspolitik und folglich zum Teil auch die Finanzen. Für sein „Schleswigholstein“ forderte Lornsen eine Repräsentativverfassung. Das Parlament sollte – nach norwegischem Vorbild – aus zwei Kammern bestehen und gesetzgebende Funktion haben. Dem König billigte Lornsen ein absolutes Veto zu. Der durch Besitz und Stand gebildete legislative Apparat mit seinen zwei Kammern erscheint nach heutigem Verständnis kompliziert und wenig demokratisch. Er bedeutete 1830 jedoch einen großen Fortschritt.

Der Verwaltungsreformer Lornsen

Lornsen war ein hochbegabter Verwaltungsjurist. So beginnt sein „Verfassungswerk“ auch mit Grundsätzen zum künftigen Verwaltungsaufbau. Wichtigster Punkt ist ihm, die verworrene Finanzstruktur aufzulösen, um die Staatsfinanzen transparent und kontrollierbar zu machen. Er forderte zudem, Justiz und Verwaltung zu trennen, und eine eigene Regierung für die Herzogtümer zu schaffen. Nur so könne das bisher „fade und öde“ öffentliche Leben im Staate und damit die Kraft desselben belebt werden. Lornsen traf damit den Nerv. Die Institutionen des dänischen Staates waren auch für damalige Verhältnisse hoffnungslos veraltet und in Europa nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Wirtschaft war dadurch gelähmt, ein damals „Wohlfahrt“ genannter allgemeiner Wohlstand nicht zu erreichen.

Lornsen wird verhaftet

Am 5. November 1830 berichtet Lornsen seinem Chef, dem Kanzleipräsidenten Graf Carl Moltke(*1798-1866†), über seine Motive und schickte ihm eine Flugschrift nach Kopenhagen. Der hatte jedoch schon drei Tage vorher von seinen Kieler Aktivitäten erfahren und angeordnet, Lornsen solle schnellstmöglich sein neues Amt antreten, „möge er auf Sylt seinen Spaß treiben. Weniger schädlich konnte er nirgends sein“. Am 13. November traf Lornsen auf der Insel ein. Doch da – so berichtete der Amtmann von Tondern – agitierte er weiter. Am 23. November schließlich wird Lornsen verhaftet. Das geschah, ohne das sich im Land Missmut oder Widerstand zeigte. Anfang 1831 wurde er vom Oberkriminalgericht Gottorf zu einem Jahr Festungshaft verurteilt. In den Festungen Friedrichsort und Rendsburg musste er die Strafe verbüßen. Zumindest nach dem Zeugnis von Zeitzeugen aus der Garnisonsstadt wurde sie mild gehandhabt, eher als eine Art Hausarrest mit Ausgang denn als Kerkerhaft vollzogen.

Flucht und Freitod

1832 war die Haft verbüßt. Uwe Jens Lornsen hätte danach die Karriere als Jurist, Politiker oder Jurist offen gestanden. Doch er flüchtete nach Brasilien. Es war eine Flucht vor sich selber. Lornsen war ein schwer kranker Mann. Er litt unter dem Wahn, er leide an übel riechenden Hautausschlägen, die ihn für seine Umwelt unerträglich machten. Sein Leben war begleitet von – so Zeitzeugen – dem „Konflikt eines lebenslustigen Temperaments und eines schweren Gemütes“. Obwohl seine Ärzte keine Hauterkrankung feststellen konnten, flüchtete er nach Südamerika. Er hoffte, das heiße Klima und die Schwefelquellen in Rio de Janeiro, würden ihn von seinen Qualen befreien. Doch auch dort wurde er aus seinen wohl manisch-depressiven Leiden nicht erlöst. Und in einer solchen Phase nahm er sich nach seiner Rückkehr nach Europa am 11. oder 12. Februar 1838 in Bellerive bei Genf das Leben, nachdem ihn die Nachricht vom Tod seiner Schwester erreicht hatte, die auch schwermütig war und Selbstmord begangen hatte.

Artikel 13 und erste Reformen

Nur eines der Probleme des Gesamtstaats: die Karte zeigt deutlich die zersplitterte Struktur der Verwaltung in den Herzogtümern. Bitte klicken Sie auf die Karte für eine größere Darstellung.
Nur eines der Probleme des Gesamtstaats: die Karte zeigt deutlich die zersplitterte Struktur der Verwaltung in den Herzogtümern. Bitte klicken Sie auf die Karte für eine größere Darstellung.

Lornsen hat wesentlich dazu beigetragen, im dänischen Gesamtstaat ein Bewusstsein zu wecken, dass es Zeit für Reformen war. Mit ihm war schon ein Beauftragter von Kopenhagen angereist, um die Lage in den Herzogtümern zu erkunden. Sie war schlecht. So gab es als ersten Schritt Steuererleichterungen, Zuschüsse und Handelserleichterungen, um wirtschaftliche Not vor allem an der Westküste abzuwenden. In der Folgezeit wurden auf den mittleren und höchsten Ebenen Justiz und Verwaltung getrennt. Es wurden ein Oberappellationsgericht und eine Regierung für die Herzogtümer geschaffen. Was blieb, war das Problem des Artikels 13 der Bundesakte. Das Herzogtum Holstein gehörte zum Deutschen Bund. Und der hatte 1815 festgelegt, dass landständische Verfassungen gewährt werden sollten. 1830 war dieses Übereinkommen gegenüber dem dänischen König erneut bekräftigt worden. Es war ein Problem für die dänische Politik. Wurde sie für Holstein eingerichtet, nahm das Herzogtum eine Sonderstellung im Gesamtstaat ein. Die „Schleswigholsteiner“ forderten sogar eine gemeinsame Verfassung. Damit würde nicht nur Holstein aus dem dänischen Staatsverband gelöst. Es wurde eine diplomatische Lösung gefunden. Sowohl für Holstein (in Itzehoe) als auch Schleswig (in der Stadt Schleswig) wie auch für Jütland (in Viborg) und die dänischen Inseln (in Roskilde) wurden von 1831 an eigene Ständeversammlungen eingerichtet. Damit war die Bundesakte für Holstein erfüllt, gleichzeitig blieb der Zusammenhalt des Gesamtstaates gewahrt.

Lornsen als Held und Märtyrer

Schon sein Freitod 1838 wurde von seinen politischen Weggefährten heroisiert. Für seine Freunde war kein schwerkranker Mann gestorben, sondern ein Held des Vaterlandes. Auch während der schleswig-holsteinischen Erhebung wurde Lornsen als Vorkämpfer für ein freies und deutsches Schleswig-Holstein gefeiert. Doch weder seine Flugschrift von 1830 noch seine Hinterlassenschaft aus dem selbstgewählten Exil in Brasilien fanden Eingang in die weiteren Verfassungsdebatten. Dies, obwohl er seiner Zeit voraus gewesen war und schon 1832 überlegt hatte, ob es nicht sinnvoll sei, das Herzogtum Schleswig nach deutscher und dänischer Nationalität zu teilen. In dem von der konstituierenden Landesversammlung 1848 verabschiedeten „Staatsgrundgesetz“ fanden sich seine Ideen kaum wieder. Trotzdem beeinflußte er das Denken, wurde stilisiert zum „treudeutschen und kernfriesischen Freiheitskämpfer gegen das dänische Joch“. Derart missverstanden überlebte sein Nachruhm auch die preußische Annexion. Denkmäler erinnern an ihn, Schulen und Straßen wurden nach ihm benannt. Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde er als einer von dessen Vorkämpfern gefeiert. In der frühen und lange einzigen Biographie über Lornsen schrieb der Kieler Karl Jansen 1872: „Mit der Errichtung des Deutschen Reiches preußischer Nation ist die Grundlage und der Ausgangspunkt einer neuen Ordnung geschichtlicher Entwicklungen gegeben. An dieser Arbeit hatten die Schleswig-Holsteiner, hat der Schleswig-Holsteiner seinen bescheidenen Anteil. Uwe Jens Lornsen gehört der deutschen Geschichte an.“

Nichts weiter als eine Fliege

Lornsen hatte nie gefordert, Schleswig-Holstein von Dänemark zu trennen. Da er stark beeindruckt war von der deutschen Einheitsbewegung, ist zu überlegen, ob sein Vaterlandsbegriff vor allem die Deutsche Nation betrifft oder doch nicht eher friesisch und schleswigholsteinisch zu verstehen ist. Unabhängig davon, wie der Mythos Lornsen nach dessen Tod gewirkt hat, war er einer der weniger Reformern, deren Ideen unmittelbar gewirkt haben. Unstrittig ist nämlich, dass seine Kritik umfangreiche Umbauten im dänischen Gesamtstaat ausgelöst haben. Die kamen freilich zu spät und konnten das Streben nach Nationalstaatlichkeit nicht mehr aufhalten. Er selber hat sein Wirken bescheiden und dabei durchaus zutreffend eingeschätzt. In einem Brief aus der Rendsburger Festungshaft schrieb er: „Ich bin nichts weiter gewesen als die Fliege, welche sich auf dem Gipfel des Schneebergs niedergesetzt und damit eine Lawine in Gang gebracht hat.“

Werner Junge (TdM 1205/0721)

Quellen: Uwe Jens Lornsen, Ueber das Verfassungswerk in Schleswigholstein, Kiel, 1830, C.F. Mohr, Nachdruck mit einer Nachschrift von Alexander Scharff, 1980, herausgegeben von der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte; Johannes Jensen, Nordfriesland in den geistigen und politischen Strömungen des 19. Jahrhunderts (1797-1864), Lizenzausgabe der Quellen und Forschungen Band 44, herausgegeben von der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, 1961, Neumünster durch das Nordfriisk Instituut, Bredstedt/Bräist, 1993, ISBN 3-88007-214-0;Ulrich Lange (Hrsg.),Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart (SHG), 2. verbesserte und erweiterte Ausgabe, Neumünster 2003, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02440-6; Manfred Jessen-Klingenberg ind Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4; Christian Degn, Schleswig-Holstein – eine Landesgeschichte – Historischer Atlas, 2. Auflage, Neumünster, 1995, Wachholtz-Verlag; Johannes Jensen, Zwei „Sylter Riesen“ im 19. Jahrhundert – Uwe Jens Lornsen und Schwen Hans Jensen, Bredstedt/Bräist, 1998, Nordfriisk Instituut; Thomas Steensen, Im Zeichen der neuen Zeit – Nordfriesland 1800 bis 1918, Bredstedt/Bräist, 2005, Nordfriisk Instituut

Bildquellen: Vignette/Titelblatt/Protrait: Nachdruck der Schrift „Ueber das Verfassungswerk in Schleswig-Holstein“, 1830 Kiel, C.F.Mohr des Gesellschaft für Schleswig-holsteinische Geschichte (GSHG) 1980; Falck: Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek, Kiel; Gesamtstaat: (nachkolorierte) Karte von H.H. Hennings aus Ulrich Lange (Hrsg.),Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart

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