Von den Herzogtümern Schleswig und Holstein kann man erst seit 1474 in der Mehrzahl sprechen. Erst in diesem Jahr erhob Kaiser Friedrich III. anlässlich eines Besuches des dänischen Königs Christian I. (*1428/1448-1481†) Holstein von einer Grafschaft zum Herzogtum des Deutschen Reiches. Schleswigs Herrscher Knud Laward war bereits zum Beginn des 12. Jahrhunderts als ”dux Jucie” (Herzog von Jütland) bezeichnet worden. Offen ist, ob es sich dabei nicht um eine schlichte Übernahme des im benachbarten Gebiet der Sachsen seinerzeit schon üblichen Bezeichnung Herzog handelte. Vom alten sächsischen Herzogtum, das von Nordelbingen bis zur Eider reichte, blieb nur Lauenburg, das sich heute noch Kreis Herzogtum nennt. Ab 1474 waren Schleswig und Holstein Herzogtümer. Der König von Preußen übernahm die Herzogswürde für Lauenburg von 1865 bis 1918, für die beiden Landesteile Schleswig und Holstein nach der Annexion 1867. Bis dahin wurden die beiden Herzogtümer immer durch ein „und“ verbunden, vom Dänischen Gesamtstaat auch durch ein Komma getrennt. Die Preußen verbanden die beiden Landesteile erstmals durch einen Bindestrich. Es gab auch ein großherzogliches Territorium auf dem Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein. 1773 erhielt der Herzog von Holstein-Gottorf neben dem Fürstentum Lübeck (das Gebiet um Eutin) die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, die 1774 zum Herzogtum erhoben wurden, um dann 1815 zum Großherzogtum erhöht zu werden.
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Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2