Als abgeteilte Herren werden seit dem 16. Jahrhundert die Herzöge bezeichnet, die nicht durch die Stände als Landesherren in Schleswig und Holstein anerkannt waren. Seit 1448 stellte das Haus der Oldenburger den König von Dänemark und Norwegen, sowie von 1460 an in Nachfolge der Schauenburger auch den Landesherrn über Schleswig und Holstein. Die Stände stimmten dem nur unter der im Privileg von Ripen fixierten Auflage zu, dass für beide Teile eine gemeinsame Landesherrschaft besteht. 1544 wurde diese Zusage jedoch schon zum zweiten Mal gebrochen. Christian III. (1503*/ 1534-1559†) teilte die Herzogtümer mit seinen Halbbrüdern Johann dem Älteren (*1521-1580†) und Adolf (*1526-1586†). Die Stände huldigten dem Gottorfer Adolf sowie Johann dem Älteren von Hadersleben als Landesherren. Zwanzig Jahre später entschädigte König Friedrich II. (1534*/1559-1588†) seinen Bruder Johann den Jüngeren (*1545 – 1622†) mit einem Teil seines Besitzes in Schleswig und in Holstein. Das konnten die Stände nicht verhindern. Sie verweigerten Johann dem Jüngeren jedoch die Huldigung. Damit war ihm verwehrt, wie Adolf und Johann der Ältere als Herzog auch regierender Landesherr zu sein. Johann der Jüngere war damit der erste (nämlich von der Landesherrschaft) „abgeteilte Herr“ und bezog seine Macht und sein Einkommen nur aus dem von ihm verwalteten Landesteil. Johann teilte seinen ohnehin schon kleinen Besitz unter seinen Söhnen auf Dadurch entstanden mehrere Duodezfürstentümer. Die Norburger, Plöner (siehe auch Schloss Plön) und Glücksburger Linie starben im 18.Jahrhundert aus. Ihr Besitz fiel zurück an den König. Die Sonderburger Linie, die sich wiederum in den Augustenburger und den Beckschen (später Glücksburger) Zweig der Oldenburger teilte, wurde im Zuge der Erbfolgeproblematik im 19. Jahrhundert wieder historisch bedeutend.
-ju- (0103/0404/1121)
Quellen: Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart (SHG), 2. verbesserte und erweiterte Ausgabe, Neumünster 2003, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02440-6; Eckardt Opitz in Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4
Bildquelle: Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (SHLB)