Seit Ende des 13. Jahrhunderts war Eutin der bevorzugte Sitz der Lübecker Bischöfe. Die Diozese , eine der kleinsten der Reichskirche, umfasste Ende des Mittelalters 53 Pfarreien. 1561 wurde sie im Zuge der Reformation evangelisch. Die Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf, die zu den seit 1448 in Dänemark regierenden Oldenburgern gehörten, gingen 1586 dazu über, ihre jüngeren Söhne zu Fürstbischöfen von Lübeck wählen zu lassen. Damit schlossen sie aus, dass die gottorfschen Territorien erneut geteilt wurden. Nachdem die Gottorfer Linie mit dem Aufgehen ihrer Gebiete in den Herzogtümern im dänischen Gesamtstaat keine Rolle mehr spielte, blieb das Fürstbistum bei der jüngeren Linie der gottorfischen Oldenburger. 1803 wurde es vom Reichsdeputationsausschuß säkularisiert und als Besitz des Großherzogs von Oldenburg bestätigt. Aus dem Hochstift wurde das „Fürstentum Lübeck“ mit damals 22.000 Einwohnern und ausgedehnten Ländereien um Eutin bis vor die Tore Lübecks. Mit Eutin als Residenzstadt erlebte das kleine Fürstentum in der Folgezeit eine beachtliche kulturelle Blüte; Eutin wurde eines der geistigen Zentren in Deutschland. Als die Herzogtümer Schleswig und Holstein nach der Annexion 1867 eine preußische Provinz wurden, musste der Großherzog für alte Erbansprüche entschädigt werden. Er erhielt das Amt Ahrensbök, das lübsche Gut Stockelsdorf und weitere Gemeindegebiete zugesprochen. Insgesamt vergrößerte sich das Fürstbistum um 170 Quadratkilometer und um 12.500 Einwohner. Von 1918 an wurde das Fürstentum als „Landesteil Lübeck“ bezeichnet.
Kleiner Kreis mit Großgemeinden
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 endete die Zeit der oldenburgischen Exklave. Das Gebiet wurde als „Kreis Eutin“ 19. Landkreis der preußischen Provinz. Statt des Regierungspräsidenten und eines 15-köpfigen von den Gemeindevertretungen gewählten Provinzialrats bestimmte nun ein eingesetzter Landrat die Geschicke des Kreises. Die gewachsenen kommunalen Strukturen unterhalb der Kreisebene blieben jedoch erhalten. Anders als in Preußen war nicht die reine Ortsgemeinde die kleinste kommunale Einheit. Bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts hatten sich in den oldenburgischen Gebieten Kirchspiele als untere Verwaltungseinheiten herausgebildet, die mit der Gemeindeordnung für das Fürstentum von 1857 zu Großgemeinden wurden. Sie fassten mehrere so genannte „Dorfschaften“ zusammen, die über einen Beirat und Dorfvorsteher eine gewisse Selbständigkeit behielten. Die elf Großgemeinden blieben auch nach der Kreisreform (Landkreise) von 1970 bestehen, die den knapp 600 Quadratkilometer großen Kreis Eutin mit seinen 94.000 Einwohnern und den Kreis Oldenburg zum neuen Kreis Ostholstein vereinigte.
-ju- (1003/0721/0223)
*) Das Wappen des Fürstbistums Lübeck ist mit den Wappen der Grafschaften und Herzogtümer ausgefüllt, auf die das Haus Schleswig-Holstein-Gottorf als Ganzes Ansprüche ausübte. Im Uhrzeigersinn, beginnend rechts oben, sind das: Die zwei Löwen für das Herzogtum Schleswig; der silberne Schwan mit goldener Krone um den Hals für Stormarn; das goldene Kreuz auf blauem Grund für Delmenhorst (1448 wurde Graf Christian von Oldenburg und Delmenhorst König von Dänemark); der Dithmarscher Reiter; die gold-roten Balken symbolisieren die Grafschaft Oldenburg; für Holstein das „Nesselblatt“ (eigentlich ein ausgezacktes Schild); der gekrönte Löwe mit der Olavs-Axt steht für Norwegen
Quellen: 100 Jahre Kreise in Schleswig-Holstein, 1967, Neumünster, Wachholtz Verlag; Enno Bünz in Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4; Wappen: Hannelore Grühn- https://www.kirche-bad-schwartau.de/kirchen/st-fabian-und-st-sebastian-kirche/das-fuerstbischoefliche-wappen
Bildquelle: Ev.luth.Kirchengemeinde Rensefeld/ Foto: G. Kollmeier