Im Ursprung ist der Niederadel eine Kriegerelite im Dienste des Landesherren mit besonderen Privilegien. Kernfunktion war der Kriegsdienst, Kernprivileg die Steuerfreiheit. Ab dem 12. Jahrhundert wurde der Niederadel in Holstein mit Gütern belehnt. Die Erblichkeit der Lehen bedeutete auch die Vererbbarkeit des Adelstitels. Vom 14. Jahrhundert an sicherte der Niederadel sich entscheidenden politischen Einfluss. Nachdem er im ausgehenden 13.Jahrhunderts politische Ämter für sich beanspruchte, konnte 1460 der höchste Stand an Privilegien erreicht werden. Die wurden am 5. März 1460 im Privileg von Ripen festgeschrieben und am 4.April 1460 durch die „Tapfere Verbesserung“ in Kiel bestärkt. Im Privileg der oft zitierte Satz „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“. Der sicherten den Adligen vor allem, dass sie sich wirtschaftlich sowohl in Schleswig als auch Holstein betätigen durften. Ihnen wurde zudem versichert, dass nur derjenige König von Dänemark werden konnte, den sie akzeptierten. Neu eingeführt wurden sogenannte Landtage, bei denen der Adel auch über Steuern mitbestimmen durfte. Ab 1524 kam auch die Hochgerichtsbarkeit über die Bauern auf ihren Besitzungen dazu. Das 16. Jahrhundert wurde zu einer Blütezeit des Adels, obwohl seine militärische Funktion weitgehend verlorengegangen war. Während der holsteinische Adel sich über Grunderwerb auch nach Schleswig ausdehnte und in einer Korporation als Ritterschaft zusammengeschlossen war und nahezu alle hohen Ämter innehatte, war der schleswigsche zwar oft wohlhabend, jedoch politisch unbedeutender. Im 17.Jahrhundert schwächte die Position des Adels. Von 1660 wandelte sich Dänemark zum ersten absolutistischen Staat in Europa. Mit dem Absolutismus büßte der Adel Macht, Mitsprache und Privilegien ein und verlor zusätzlich das Monopol auf den Besitz von Gütern.
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Quellen: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2