Bei den Landtagswahlen am 24.April 1932 wurden die Nationalsozialisten zur stärksten Kraft in Schleswig-Holstein. Sie forderten deshalb, in der Provinz auch an der Macht beteiligt zu werden. Das verweigerte das SPD-geführte Preußen. Die Lage änderte sich nach dem Altonaer Blutsonntag am 17.Juli 1932. Drei Tage später erfolgte der so genannte „Preußenschlag“. Per Notverordnung wurde die preußische Regierung Braun/Severing abgesetzt und Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar für Preußen eingesetzt. Noch vor den Reichstagswahlen am 31.Juli 1932, bei der die NSDAP die Mehrheit in Schleswig-Holstein gewann (51.1 Prozent/ Reich 37,3 Prozent), begann die so genannte „Gleichschaltung“. Als erster wurde Oberpräsident Heinrich Kürbis (*1873-1951†) in den Ruhestand versetzt. Der Regierungspräsident folgte, auch Landräte sowie die Polizeipräsidenten von Kiel und Altona wurden durch „nationale“ Vertreter ersetzt. Nachdem Adolf Hitler (*1889-1945†) am 30.Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt worden war, wurde die Gleichschaltung weiter vorangetrieben. Doch wollten die Nationalsozialisten sich absichern. Das passierte durch die Reichstags- und Landtagswahlen sowie die Provinziallandtags- und Kommunalwahlen im März 1933, die der NSDAP Mehrheiten brachten. Kurze Zeit später war in den rechten Zeitungen zu lesen: „Schleswig-Holstein verlangt nationalsozialistische Politik und nationalsozialistische Führung“. Für Kürbis war 1932 Vizepräsident Dr. Heinrich Thon (*1872-1939†) zum Oberpräsidenten aufgerückt. Der Konservativ-Nationale wurde nun als Mitläufer des „SPD-Oberpräsidenten“ Kürbis diffamiert. Er musste schon am 25.3. 1933 gehen. Seinen Platz übernahm der NSDAP-Gauleiter Hinrich Lohse (*1896-1964†). Noch im Laufe des Jahres wurden vier weitere Landräte und vier Oberbürgermeister entlassen und durch NSDAP-Mitglieder ersetzt. Obwohl SPD und KPD während der Wahlen im März 1933 massiv behindert worden waren, hatten sie Mandate gewonnen. Berlin verfügte, da die Mitglieder der KPD unter Verdacht des Hochverrates stünden, würden sie nicht zur konstituierenden Sitzung des Provinziallandtags am 10. April 1933 eingeladen. Wer erscheine, sei in Schutzhaft zu nehmen. Die Sitzung wurde zu einer Parteiveranstaltung der NSDAP. Von den 14 SPD-Abgeordneten trauten sich nur noch acht zu erscheinen. Im Mai wurde die SPD aus den Parlamenten ausgeschlossen, im Juni 1933 verboten. Gleichzeitig begann die Konzentration aller Macht- und Kontrollbefugnisse auf den Oberpräsidenten. Die Gleichschaltung erfasste schnell auch Polizei, Justiz und Bildung (Christian-Albrechts-Universität). Sie wurde von der Bevölkerung breit getragen. Nur vereinzelt gab es Widerstände. Die politischen Gegner wurden eingeschüchtert oder mundtot gemacht. Schon früh entstanden die ersten Konzentrationslager.
-ju- (0802/0605/0721)
Quelle: Peter Wulf, Zustimmung, Mitmachen, Verfolgung und Widerstand – Schleswig-Holstein in der Zeit des Nationalsozialismus, in: Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart (SHG), Neumünster 1996, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-0440-6