Mit nur 280 Einwohnern (31.12.2020) ist Arnis an der Schlei die kleinste Stadt Deutschlands. 1666 entstand die Siedlung, als 64 Familien aus dem gut drei Kilometer nördlich gelegenen Kappeln sich auf der 800 Meter langen und 20 Meter breiten Insel ansiedelten. Sie hatten sich geweigert, Leibeigene des Gutsherren Detlef von Rumohr (*1634 – 1678†) zu werden, an den Kappeln und sein Umland gefallen war, und dem Gottorfer Herzog Christian Albrecht (*1641/1659-1695†)gehuldigt. 1667 wurde die Siedlung zum Flecken erhoben. Seine Blüte erlebte der kleine Ort von 1750 bis 1864 als Fischer- und Schiffersiedlung.
Als 1864 die preußische Armee im Zuge des Zweiten Schleswigschen Krieges in Arnis übersetzte, wohnten dort 1.045 Menschen, die über 88 Schiffe verfügten. 1869 wurde für die nun preußische Provinz Schleswig-Holstein die erste Städteordnung (Stadtrecht) erlassen. Sie gab auch den 25 Flecken ein einheitliches, gemindertes Stadtrecht. Von 1927 an war Arnis der einzige verbliebene Flecken in der Provinz. Die Schifffahrt war wirtschaftlich inzwischen unbedeutend, die Einwohnerschaft war auf gut 500 geschrumpft. Schon 1885 hatte die Provinzialregierung geurteilt: „Der Flecken Arnis … bildet ein besonders trauriges Beispiel des allmählichen Verkommens dieser der inneren Kraft entbehrenden zwergartigen Stadtgemeinden … als Marktort kommt ihm irgendwelche Bedeutung nicht zu … Die Hoffnungen nach einem neuen Aufschwunge des Fleckens – gehören – in die Kategorie der Utopien …“ (LAS Abt.301 N 3314 – 16.9.1885, Ablehnung Kredit Kleinbahn). Dass Arnis trotzdem Stadt wurde, ist nur im Rahmen der kommunalen Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten zu verstehen. Am 20. 12.1933 wurde bestimmt, daß in Schleswig-Holstein alle Orte, die bisher Städte oder Flecken waren, in Zukunft als Städte geführt würden. Damit war Arnis ab dem 1.1.1934 de jure Stadt. Im März 1934 folgte eine neue Verordnung. Sie forderte, die Orte zu benennen, die endgültig die Bezeichnung Stadt tragen sollten. Mai 1934 schrieb der Landrat des Kreises Schleswig, ein „städtischer Charakter liegt nach der Bebauungsform und der sonstigen Eigenart (Badeort, Fremdenverkehr) des bisherigen Fleckens vor“. In der zweiten Jahreshälfte 1934 wurde Arnis darauf noch einmal zur Stadt erklärt.
Zu den Eigenarten der kleinsten Stadt Deutschlands gehört, daß sie weder eine eigene Verwaltung noch ein Postamt oder Supermarkt hat und zwar Bad ist, außer einer Badestelle jedoch keine Kureinrichtungen bietet.
-ju- (1001/0621)
Quellen: Dieter Pust, „125 Jahre schleswig-holsteinische Städteordnung – 60 Jahre Stadt Arnis – Ein Beitrag zur Fleckensverfassung in Schleswig-Holstein“, 1994, Die Heimat, Heft 5, Seite 116 ff; Statistisches Landesamt, www.statistik-sh.de
Vignette: Lange Straße in Arnis
Bildquellen: Fotos: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein; Lithographie: Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek; alle Bilder über das Bildarchiv zur Kunst und Architektur in Deutschland, Marburg, www.bildindex.de; WappenLAS