Die Allmende bezeichnet die von einer Dorfgemeinschaft gemeinsam genutzten Acker-, Weide- und Wiesenflächen. Diese genossenschaftliche Landnutzung gab es in Schleswig und Holstein vor allem im östlichen Hügelland und auf der Geest in den nicht gutsuntertänigen Dörfern (Gut). Das Ende der Allmende kam mit der Privatisierung des bäuerlichen Landbesitzes vor allem von der zweiten Hälfte des 1800 Jahrhunderts an durch die Verkoppelung.
-rgsh- (1001/0621)
Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2