Dass zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen unterschieden wird, hat im Kern rechtliche Gründe. Um nach dem Zweiten Weltkrieg für die von der Bundesrepublik gewährten Entschädigungen klare Regeln schaffen zu können, wurden die als Flüchtlinge bezeichnet, die aus den Gebieten westlich der Oder-Neiße-Linie stammten, während diejenigen, die östlich davon gewohnt hatten oder als Deutsche außerhalb des ehemaligen Reichsgebietes gelebt hatten, als Vertriebene eingestuft wurden (siehe auch Aktion“Influx“ / Aktion „Schwalbe“).
Martin Gietzelt (1001/0621)