Mit der Verordnung Nummer 46 der britischen Kontrollkommission wurde den ehemaligen preußischen Provinzen mit Wirkung vom 23. August 1946 „vorläufig die staatsrechtliche Stellung von Ländern“ zugesprochen. Die Oberpräsidenten erhielten die Amtsbezeichnung „Ministerpräsident“ verliehen. Das war das Ende von Preußen und die Geburtsstunde des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
-rgsh- (0201/0721)
Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2
Abbildung: Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek