Auftrag des Landesrechnungshofes ist es, zu überwachen, wie Land, Kommunen sowie andere öffentliche Institutionen wirtschaften und haushalten. Prüfämter oder -kammern haben eine lange Tradition. Schon 1713 veranlasste der preußische König Friedrich I., eine „General-Rechen-Kammer“ zu schaffen. Sie wurde später zur Oberrechnungskammer und war seit der Annexion durch die Preußen 1867 auch für die neue Provinz Schleswig-Holstein zuständig. Nachdem 1871 das Kaiserreich neu entstanden war, wurde die preußische Kammer zum „Rechnungshof des Deutschen Reiches“, der auch in Schleswig eine Außenstelle unterhielt. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm gemäß der Verordnung Nr.62 der Alliierten zunächst der Rechnungshof des Deutschen Reiches (Britische Zone) in Hamburg die Finanzkontrolle wahr. 1948 beschloß der Landtag, eine „Landesrechnungskammer“ einzurichten. Am 13.12.1949 wurde in der Landessatzung bestimmt, dass die Kammer als selbstständige, oberste Landesbehörde eingerichtet und mit richterlicher Unabhängigkeit privilegiert wurde. Um sich an den Bund und andere Länder anzugleichen, wurde die Kammer mit dem 1. Januar 1958 in „Landesrechnungshof Schleswig-Holstein“ umbenannt. Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens wurden auch seine Aufgaben erweitert. Sie beschränkten sich fortan nicht mehr allein darauf, zu kontrollieren, sondern stellten den Maßstab der Wirtschaftlichkeit in den Mittelpunkt. Daraus ergab sich auch die Pflicht zu prüfen, ob Aufgaben sich besser organisieren lassen oder aber gestrichen respektive privatisiert werden sollten. 1990 wurde die Landessatzung zur Verfassung des Landes. Sie weist dem Präsidenten des Rechnungshofes ausdrücklich die Rolle eines Beraters der Politik zu. Der Landesrechnungshof ist bemüht, sich nicht in aktuelle politische Kontroversen einzuschalten; er räumt jedoch ein, seine Aussagen hätten unstrittig auch politisches Gewicht. Das Parlament könne sein Budgetrecht und die damit verbundenen Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse ohne die Hilfe durch den unabhängigen Rechnungshof nicht mehr effizient ausüben. Mit seinen Anmerkungen zum Etat des Landes und seinen Vorschlägen zur Verschlankung des Staates stehen die Prüfer mitten im politischen Feld. Der Senat des Landesrechnungshofes besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den – derzeit vier – weiteren Mitgliedern. Insgesamt hat der Landesrechnungshof rund 100 Mitarbeiter. Seine Aufgabenbreite spiegelt sich in der Vielfalt ihrer Berufe wider, sie reicht von Juristen, Volks- und Betriebswirten, Finanz- und Verwaltungswirten, Landwirten sowie Ingenieuren über Philologen und Pädagogen bis hin zu Förstern und Polizisten. Der Landesrechnungshof seinen Sitz inzwischen am „Berliner Platz“ in Kiel mit Blick auf den Bootshafen. Mit Dr. Gaby Schäfer wurde 2013 zum ersten Mal eine Frau Präsidentin des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein.
Gaby Meyer (0202 / 0721)
Quelle: Landesrechnungshof SH; Gerd Stolz in „Schleswig-Holstein“ Heft 11/96, herausgegeben vom Schleswig-Holsteinischen Heimatbund (SHHB)