Mit Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtages erklärte die Landesregierung am 29. 9. 1949, dass die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe alle demokratischen Bürgerrechte ohne Diskriminierung nutzen dürften. Das Bekenntnis zur dänischen Gesinnung sei frei und dürfe weder angezweifelt noch überprüft werden. Die Kieler Erklärung hatte zum Ziel, eine gleichlautende Erklärung auf für die deutsche Minderheit der Nordschleswiger in Sønderjylland zu erreichen. Das gelang jedoch erst durch die Bonn-Kopenhagener-Erklärungen von 1955. Hintergrund für die Kieler Erklärung war die Angst in Schleswig-Holstein, dass Dänemark versuchen würde, den Landesteil Schleswig von Deutschland abzutrennen. Zwar hatte der dänische Staatsminister Vilhelm Buhl 1945 erklärt „Danmarks grænse ligger fast“ (Dänemarks Grenzen liegen fest), doch gab es auch andere Stimmen. Parallel dazu gab es massive Unterstützung für den Aufbau dänischer Schulen und der Kulturarbeit im Landesteil Schleswig aus Kopenhagen, während die Nordschleswiger vom dänischen Staat nicht gestützt wurden.
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Quelle:Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2