Eine Handfeste ist das Versprechen eines Fürsten, Grundsätze und Privilegien während seiner Regierung zu gewähren oder fortbestehen zu lassen. Das Beispiel für eine Handfeste in der Geschichte Schleswig-Holsteins ist das Privileg von Ripen von 1460. Wichtig dabei, dass mit Handfesten keine Vereinbarung über den Tod des Fürsten hinaus vereinbart werden. Von 1448 bis zum Beginn des Zeitalters des Absolutismus 1660 fertigten die dänischen Könige regelmäßig bei Amtsantritt eine Handfeste aus.
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Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2; Ulrich Lange (Herausgeber), Geschichte Schleswig-Holsteins – von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Auflage 2003, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 3-529-02440-6