Musterung und Flaggenparade der S-Bootflotte am 8. Mai 1945

Als der Krieg zu Ende war …

Einen Tag nachdem der Zweite Weltkrieg mit der „bedingungslosen Kapitulation“ beendet war, wurde auf einem Marineschiff in der Geltinger Bucht vier Soldaten der Prozess gemacht und drei von ihnen wurden standrechtlich erschossen. Die Geschichte der „Geltinger Todesurteile“ begann am 4. Mai mit der Desertion von vier Soldaten eines zusammengewürfelten Bataillons verschiedener Marineeinheiten im dänischen Svendborg auf der Insel Fünen: Als der Matrose Fritz Wehrmann erfuhr, dass sich am 4. Mai die deutschen Truppen den Engländern ergeben hatten, erklärte er den Krieg für sich als beendetNach einem feuchtfröhlichen, so genannten „Kameradschaftsabend“ im Svendborger Strandhotel machte Wehrmann sich gemeinsam mit drei anderen auf den Weg. Sie wollten ein Boot für die Überfahrt zum Festland auftreiben. Kurz vor der Anlegestelle wurden sie von dänischen Hilfspolizisten aufgegriffen. Diese brachten die vier Soldaten zurück nach Svendborg zum Ortskommandanten. Der ließ die Matrosen auf die „Buéa“ schaffen, einem Begleitschiff der deutschen Schnellbootflotte, die sich seit Anfang Mai in der Geltinger Bucht (Operation Regenbogen) versammelt hatte.

 

Fritz Wehrmann
Alfred Gail – von Martin Schilling als drittem Opfer ist kein Bild bekannt

Kriegsgericht nach Kriegsende

Um die Disziplin in der Truppe um jeden Preis aufrecht zu erhalten, wurden am Vormittag des 9. Mai – ein Tag nach der bedingungslosen Kapitulation – in einer Kriegsgerichtsverhandlung an Bord der „Buéa“ der Soldat Kurt Schwalenberg zu drei Jahren Zuchthaus und die drei Matrosen Fritz Wehrmann (26 Jahre), Martin Schilling (22) und Alfred Gail (20) wegen „schwerer Fahnenflucht“ zum Tode durch Erschießen verurteilt. 

Das Schnellboot-Begleitschiff „Buéa“ – hier tagte das Kriegsgericht als der Krieg schon vorbei war

Ein Pfarrer berichtet

Hauptgefreiter und Pfarrer Klaus Lohmann

„Am 10.5., es war das Fest der Himmelfahrt Christi, wurde uns auf dem Schiff das Urteil mitgeteilt. Wir Kameraden waren innerlich aufs Tiefste erregt und empört, hatten aber keinerlei Möglichkeiten des Einspruchs. Es wurde mir auf Grund meines Berufes erlaubt, zehn Minuten mit den verurteilten Kameraden zu sprechen. Ich werde das Gesicht Ihres Sohnes nicht vergessen, er war der jüngste und fiel mir auf durch seine kindlichen und reinen Gesichtszüge. Leider war der Älteste der Drei ein Kommunist, tonangebend, so dass ich nicht mehr mit ihnen beten konnte. Kurz darauf war ich Augenzeuge des Sterbens Ihres Sohnes aus nächster Nähe. Ihr lieber Junge ist nun aller Ungerechtigkeit und Grausamkeit der Welt entrissen“, heißt es in einem Brief des Matrosen-Hauptgefreiten und Pfarrers Klaus Lohmann (*1910-2002†) an Alfred Gails Mutter vom 18. Dezember 1945. 

Cognac für die Todesschützen

Nachdem Kapitän zur See Rudolf Petersen (*1905-1982†) als Führer der Schnellboote (FdS) und „Gerichtsherr“ die Urteile am Morgen des 10. Mai bestätigt hatte, wurden sie am Nachmittag desselben Tages auf der „Buéa“ vollstreckt. Der Kapitänleutnant und Bataillonsführer Otto Sander hielt vor versammelter Mannschaft eine Ansprache und „brüllte“, so spätere Zeugenaussagen, dass die drei Soldaten wegen ihrer „todeswürdigen Verbrechen (…) ausgelöscht“ werden müssten. Sie wurden auf das Achterdeck geführt, aneinandergebunden und ihnen wurden Augenbinden angelegt. Die Vollstreckung erfolgte mit einer von zehn Marine-Soldaten abgegebenen Salve, die dafür mit zwei Flaschen Cognac „belohnt“ wurden. Der Chef des Erschießungskommandos gab dann auf jeden noch einen Gnadenschuss ab, die Leichen wurden mit Grundgewichten beschwert und in der Ostsee versenkt.

Keine Reue beim Richter

Der ehemalige Kommodore Rudolf Petersen äußerte sich 1947 vor dem Landgericht so: „Ich bleibe (…) nach wie vor dabei, dass ich ein Exempel statuieren musste, um die Disziplin aufrecht zu erhalten und um zu verhindern, dass die Boote versenkt oder andere Dummheiten gemacht wurden. (…) Ich habe mir den Fall während der U-Haft nach allen Seiten hin reichlich überlegt, bin aber der Meinung, dass ich nicht anders handeln konnte wie ich gehandelt habe. (…) Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Fahnenflucht für uns junge aktive Soldaten, die wir bei Kriegsende durchaus nicht kriegsmüde waren, sondern am liebsten gegen Russland weitergemacht hätten, ein ganz schweres Verbrechen war, wie Raub oder Plünderung.“ 

Kommodore Rudolf Petersen unterschrieb die Urteile

Petersen wurde zwar 1949 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, in einem späteren Prozess 1953 aber freigesprochen. Der gewaltsame Tod der drei Matrosen am 10. Mai 1945 blieb ungesühnt, Petersen und seine Mitangeklagten hätten, so das Hamburger Landgericht, damals als Kriegsrichter nur „geltendes Recht“ angewendet. Petersen arbeitete nach dem Krieg als Handelsvertreter, war Leiter der Hanseatischen Yachtschule in Glücksburg und zeitweise sogar Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes. Als er in der Silvesternacht 1982 die Tür öffnete, weil es vor seinem Haus in Flensburg geknallt hatte, warfen ihm Jugendliche einen Böller ins Gesicht. Petersen erlitt einen schweren Schock und verstarb am 2. Januar 1983 an dessen Folgen. Kurz darauf verstarb auch Anna Wehrmann, ohne jemals ihren Frieden gefunden zu haben. Die Mutter des Matrosen Alfred Gail hatte schon nach Petersens Freispruch 1953 den Gashahn aufgedreht und sich das Leben genommen.

Späte Einsicht

Erst nach einem nur mühsam errungenen Kompromiss stellte der Deutsche Bundestag im Mai 1997 in einer Entschließung und schließlich in einem Gesetz vom 25. August 1998 mehrheitlich fest, „dass alle Urteile der Wehrmachtsjustiz wegen Kriegsdienstverweigerung, Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung unter Anlegung rechtstaatlicher Wertmaßstäbe Unrecht waren“. Anderes gelte nur, wenn bei Anlegung dieser Maßstäbe die der Verurteilung zugrundeliegende Handlung auch heute Unrecht wäre. Seit 1999 erinnert ein auf Initiative des Kreistages Schleswig-Flensburg am Strand von Norgaardholz errichteter Gedenkstein an die „letzten Opfer des Krieges, denen man die Ehre genommen hat“. Der Schriftsteller Jochen Missfeldt hat die tragischen Ereignisse im Mai 1945 in seinem Roman „Steilküste“ eindrucksvoll literarisch verarbeitet.  

Bernhard Asmussen (1221*)

Hier noch die Daten zu dem Buch: Jochen Missfeldt, Steilküste, Ein See- und Nachtstück, Roman, Rowohlt-Verlag 2005, ISBN 3-498-04493-1

Literatur: Bernhard Asmussen: „Zwölf Tage im Mai ’45 – Der Untergang in der Geltinger Bucht“, in: Natur- und Landeskunde, Heft 7-9/2020, Husum 2020, S. 186-197; Hans Frank und Norbert Rath: “Kommodore Rudolf Petersen – Führer der Schnellboote 1942 -1945“, Miles Verlag 2016, ISBN 978-3-945861-41-7; Gerhard Paul: Die Erschießungen in der Geltinger Bucht. Das blutige Geschäft der NS-Militärjustiz und ihre justitielle Bearbeitung nach 1945, in: Demokratische Geschichte Bd. IX, 1995, S. 163-179. 

Bildquellen: Vignette/Appell – Foto: Heinz-Friedrich Nitsche; Fritz Wehrmann – Foto: www.verqueert.de; Alfred Gail Foto: ww2gravstne.com; Rudolf Petersen – Foto: Förderverein Museum Schnellboot e.V.