Bereits im 16. Jahrhundert wurde in den Herzogtümern Schleswig und Holstein die Vielzahl von Maßen und Gewichten als Hindernis für Handel und Wirtschaft erkannt. 1584 wurde der erste Versuch unternommen, mit einer Verordnung Wiegen und Messen zu vereinheitlichen. 1636, 1769 wurden erneute Anläufe unternommen, das auch den Betrug begünstigende Wirrwarr der regionalen Spezialeinheiten aufzuheben. Das in Frankreich 1795 definierte metrische System bestimmte im 19. Jahrhundert auch die Entwicklung in Deutschland. Mit dem Abbau der Schranken für den Binnenhandel durch den Deutschen Zollverein seit 1834 wuchsen auch der Druck und der Wille, das Maßsystem zu vereinheitlichen. Für die Gewichte beschloss der Zollverein Mai 1855, es sei das Pfund zu 500 Gramm einzuführen. Ein Jahr nach Hamburg übernahm 1859 Lübeck das Pfund. 1860 folgten die Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Das Herzogtum Schleswig, das bis dahin weitgehend vom dänischen Maßsystem geprägt war, folgte erst nach dem deutsch-dänischen Krieg (Schleswigsche Kriege) 1864. Bis 1860 hatten die Magistrate und Senate der Städte das Eichwesen kommunal organisiert, indem sie Handwerker mit der Kontrolle beauftragt hatten. Für Holstein und Lauenburg wurde nun in Kiel ein Haupteichamt eingerichtet. Professor Dr. Gustav Karsten (*1820-1900†), ein Vorkämpfer für ein einheitliches Gewichtssystem, wurde 1859 als Rektor der Christian-Albrechts-Universität im Nebenamt „Eichinspektor“, dazu kam ein Kassierer und Eichmeister Johannes Christian Friedrich Eisele. Er fertigte auch aus Messing mit Vergoldung das „Normal-Pfundstück des Holsteinischen Landesgewichts“. Von Kiel aus wurden die kommunalen Eichämter überwacht, die meist von vereidigten Handwerkern wahrgenommen worden. 1868 wurde die „Maaß- und Gewichtsordnung“ des Norddeutschen Bundes (ab 1871 auch Reichsgesetz) übernommen. Damit wurde das Haupteichamt auch für die Kontrolle der Längen- und Hohlmaße zuständig. Erst 1905 gab es den ersten hauptamtlichen Eichinspektor. Am 1. April 1912 wurde das Eichwesen verstaatlicht. Das bedeutete das Ende der damals noch über 20 kommunalen Eichämter. Die Eichpflichten wurden zudem erheblich erweitert und die wiederholende Nacheichung eingeführt. Fünf Eichämter wurden eingerichtet. Am 1. April 1936 wurden aus der Verordnung über Maße und Gewichte ein Gesetz. Es hatte Bestand bis 1970. Die seit 1910 in der Düppelstraße in Kiel angesiedelte Behörde wurde nach der Gründung des Landes Schleswig-Holstein dem Wirtschaftsministerium unterstellt und hieß „Amt für das Eichwesen“. Neben den immer umfangreicheren und technisch zunehmend aufwendigeren Prüfaufgaben hat das Amt auch den „Beschuss“ für die Sicherheitsprüfung von Waffen übernommen. Dafür gibt es in Eckernförde ls Außenstelle einen „Schiesskeller“. 2004 gelang es zum ersten Mal in der Bundesrepublik die Eichämter zweier Bundesländer in einer „rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts“ zu vereinen. Aus den bisher eigenständigen Eichämtern von Schleswig-Holstein und Hamburg entstand mit dem Jahresbeginn 2004 die „Eichdirektion Nord“. Der Hauptsitze ist weiter in Kiel in der Düppelstraße. Daran hat sich auch nichts geändert, als ebenfalls mit dem Jahresbeginn 2008 auch das Eichamt von Mecklenburg-Vorpommern mit in den Verbund der Eichdirektion Nord kam. In Schleswig-Holstein unterhält die Eichdirektion Nord noch Dienststellen und Flensburg, Eckernförde, Kiel Lübeck und Elmshorn, eine in Hamburg, vier in Mecklenburg-Vorpommern.
-ju- (0601/0621)
Quelle: Uwe Kröger in die „Die Heimat“ Nr.11/12.106 Jahrgang, Husum 1999; die Eichdirektion Nord im Internet <www.ed-nord.de>
Vignette: Schleswig-Holsteinischer Eichstempel