Der Dreieckshandel war ein Handelskreislauf: Gewehre, Branntwein und billige Stoffe wurden von Europa nach Afrika gebracht, dort gegen Sklaven getauscht, die auf den westindischen Zuckerrohrinseln oder nach Amerika verkauft wurden. Nach Europa kehrten die Schiffe dann vor allem mit Tabak, Zucker und Rum zurück. Im Handel mit den dänischen Inselkolonien in der Karibik dominierten Familien aus Kopenhagen, Altona und Flensburg. Sie erwarben dadurch beträchtliche Vermögen. Der Sklavenhandel war dabei weitgehend Kopenhagen vorbehalten. Aus Flensburg fuhren die Schiffe mit vor allem mit Baustoffen und anderen Waren direkt in die Karibik. Sie profitierten jedoch indirekt vom Menschenhandel, weil die Sklaven dafür sorgten, dass die begehrten Kolonialwaren preisgünstig produziert werden konnten. Für Flensburg und Altona steht eine eingehende historische Untersuchung der Schiffslisten für das 18. Jahrhundert noch aus. Unter dem Einfluß des Pietismus und der Aufklärung wurde für Dänemark und die Herzogtümer Schleswig und Holstein 1792 ein Gesetz erlassen, das den Handel mit Sklaven von 1803 an untersagte. Es war das erste Verbot des Sklavenhandels in Europa.
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Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2, Stadtarchiv Flensburg, Christian Degn in „Die Schimmelmanns im atlantischen Dreieckshandel“, 1974, Wachholtz Verlag, Neumünster, ISBN 3 529 06148 4.
Bildquelle: Grafik von Erwin Raeth