Mit den Londoner Protokollen war 1852 der Rahmen für den wiederhergestellten dänischen Gesamtstaat festgelegt. Zentrale Auflage, das Herzogtum Schleswig durfte nicht zu einem Teil des Königsreichs Dänemark werden. Genau das jedoch wurde verstärkt von 1861 im Rahmen der so genannten Eiderpolitik an in Dänemark immer populärer. Getragen durch die „Bauernfreunde“ sowie den Nationalliberalen kam der Wunsch auf, das zum Deutschen Reich gehörende Holstein aus der Monarchie auszugliedern und Schleswig stärker einzubinden. In Dänemark wurde breit und öffentlich die Vision einer skandinavischen Union diskutiert. Auch wurde nach dem Sieg von 1851 in Dänemark die eigene militärische Stärke überschätzt. Der 1862 auf dem Alten Friedhof in Flensburg errichtete monomentale Idstedt-Löwe kann als Beleg für diese Zeitströmung gelten. Dem konnte sich auch die demokratische Regierung des Königreiches nicht widersetzen. Sie trieb nach anfänglichem Abwarten daraufhin die neue Verfassung voran. November 1863 überschlugen sich die Ereignisse. Am 15. November verstarb Friedrich VII. (*1808/1848 -1863†) ohne Nachkommen. Der Thron ging nun auf die Glücksburger Linie des Hauses Oldenburg über. Als der Glücksburger Prinz als Christian IX. (*1818/1863-1909†) König wurde, unterschrieb er die zwei Tage vor dem Tod Friedrichs vom dänischen Reichsrat verabschiedete Novemberverfassung. Im klaren Bruch zu den Londoner Protokollen sah die neue Verfassung eine gemeinsame Behandlung von Angelegenheiten in einem „dänisch-schleswigschen Reichsrat“ vor. Der Deutsche Bund reagierte darauf mit einer militärischen Exekution. Schon kurz vor Weihnachten rückten Bundestruppen in das Herzogtum Lauenburg und Holstein ein ohne auf Gegenwehr zu treffen. Am 16. Januar 1864 forderten die beiden Großmächte Österreich und Preußen in einem Ultimatum Dänemark auf innerhalb von zwei Tagen die Novemberverfassung aufzuheben. Das war ohne einen Staatsstreich in Dänemark in der vorgegebenen Frist nicht machbar. Die Dänen erklärten, die Verfassung in einem verfassungskonformen Verfahren zu annullieren. Preußen und Österreich gingen darauf nicht ein und rückten über die Eider vor. Der zweite Schleswigsche Krieg hatte begonnen.
-ju- (0613 / 0721)
Quelle: Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2. Auflage, Wachholtz Verlag Neumünster, 2003, ISBN 3-529-02440-6