Im Gegensatz zum Bauern verfügte ein Lanste nicht über eigenes Land. Er bekam den vom ihm bewirtschafteten Grund und Boden auf Lebenszeit vom Grundherren “verliehen”, war also Pächter. Der Begriff leitet sich aus Landsate (Landsasse) ab. Mit Beginn der Neuzeit wurde er mehr und mehr durch den des “Zeit- oder Erbpächters” ersetzt. Siehe auch Gut.

-rgsh- (0202/1004 /0721)

Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4