Der Landtag des Landes
Durch die Verordnung Nr. 46 vom 23. August 1946 schufen die britischen Besatzer die Grundlage für das Entstehen des Bundeslandes Schleswig-Holstein und leiteten damit gleichzeitig die Auflösung Preußens ein. Am 15. November setzten sie den ehemaligen Rendsburger Landrat und NS-Regimegegner Theodor Steltzer(*1885-1967†) als Ministerpräsident ein. Am 26. Februar 1946 tagte im Neuen Stadttheater in Kiel der erste von den britischen Besatzern ernannte „Provinziallandtag“ für Schleswig-Holstein. Drei Monate später genehmigten die Briten am 14. Mai 1946, dass sich das Gremium nun „Landtag nennen durfte und es einen Ministerpräsidenten, eine Landesregierung und eine Landesverwaltung geben sollte“. Am 15. September und 13. Oktober gab es die ersten Gemeinde- und Kreiswahlen nach dem Zweiten Weltkrieg. Um eine Art demokratischer Legitimation zu schaffen hatte Steltzer gefordert, die Ergebnisse dieser Wahlen im Landtag zu berücksichtigen. Am 2. Dezember 1946 wurde deshalb ein zweiter Landtag ernannt. Er spiegelte die Kommunalwahlergebnisse. Von den 60 Abgeordneten kamen 21 aus den inzwischen gewählten Kreisvertretungen. Am 20. April 1947 wurde der erste Landtag gewählt. Die Wahlen waren frei und geheim, das Wahlrecht allgemein und gleich. Da die SPD die Wahl gewann, wurde sie vom britischen Gouverneur aufgefordert, die Regierung zu bilden. Die von Hermann Lüdemann (*1880-1959†) gebildete Regierung war im Amt, bevor der erste gewählte Landtag zusammentrat. Das geschah symbolträchtig genau zwei Jahre nach der Kapitulation am 8. Mai 1947. Damit begann endgültig der Aufbau des Landes Schleswig Holstein. Mit Ausnahme der ersten und der elften (Barschel-Pfeiffer Affäre) dauerten die Legislaturperioden jeweils vier Jahre. Mit der Konstituierung des Landtages am 28. März 2000 begann die 15. Legislaturperiode. Sie war die erste fünfjährige.
Ulrich Lange (ulla) (TDM 0202/0302/0806/0721)
Quellen: Ulrich Lange (Hrsg.),Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart (SHG), 2. verbesserte und erweiterte Ausgabe, Neumünster 2003, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02440-6
Bildquelle: Schleswig-Holsteinischer Landtag