Als „Gösch“ wird in der Seefahrt die Flagge des Heimathafens eines Schiffes bezeichnet. Im Gegensatz zur „Nationalen“, die am Heck gefahren wird und auch auf See gesetzt bleibt, soll die Gösch (eigentlich) nur im Hafen am Bug gezeigt werden. Als Gösch bezeichnet man auch kleine im oberen Eck zum Flaggenstock hin eingesetzte, zusätzliche Flaggen. Üblich war und ist das besonders im Marinebereich. So führte die Deutsche Marine (1848 – 1852) Schwarz-Rot-Gold mit dem im Bereich des schwarzen Streifens eingesetzten (noch doppelköpfigen) Reichsadler auf gelbem Grund.
-ju- (0203 / 0721)
Quelle: Ulrich Scharnow (Hrsg.), Seemannschaft 1 – Seemännische Grundlagen, Berlin 1986, transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, ISBN 3-44-00023-3; Gerd Stolz, Die Schleswig-Holsteinische Marine 1848 – 1852, 1978, Heide, Verlag Boyens & Co, ISBN 3-8042-0188-1