Die sogenannten „Bräutigamseichen“ haben ihre Existenz einem königlichen Befehl zu verdanken. Am 24. April 1737 fertigte der Herzog von Schleswig und Holstein, der dänische König Christian VI. (*1699/1730-1746†) eine „Holtz- und Jagdverordnung“ aus. Mit dem Ziel, die arg dezimierten Waldbestände in den Herzogtümern zu ergänzen, legte die Verordnung unter anderen fest, „daß in den Holtzdörfern jede Mannsperson, so sich zu verheyrathen gedenket, schuldig und verpflichtet seyn soll, … 10 junge Eichen und oder … 15 junge Buchen zu pflanzen“. Mit dem Pflanzen war es nicht getan. Die neuen Bäume sollten auch von dem Jungvermählten über drei Jahre in ihrem Wachstum erhalten werden.
-ju- (0503/0921)
Quelle: Landesverband Schleswig-Holstein im Bund deutscher Baumschulen e.V., Chronik der Baumschulen in Schleswig-Holstein, 1994, Pinneberg