Der Deutsche Krieg zwischen Preußen und Österreich endete am 26. August 1866 mit dem „Prager Frieden“. Bedeutsam für die Geschichte Schleswig-Holsteins ist der „Artikel V“. Nach dem Zweiten Schleswigschen Krieg 1864 hatten Österreich und Preußen gemeinsam die Herzogtümer Schleswig und Holstein besetzt. Im Artikel V trat der Kaiser von Österreich seine Rechte an den Herzogtümern an den König von Preußen ab. Das „mit der Maßgabe, dass die Bevölkerung der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen“. Dieser Zusatz wird als die „Nordschleswig Klausel“ bezeichnet. Sie weckte bei der dänischen Mehrheit in Nordschleswig nach der Annexion durch Preußen 1867 die Hoffnung, einen Anschluss Dänemark erreichen zu können. Preußen setzte im Norden seiner neuen Provinz allerdings darauf, das Dänische zu verdrängen. Am 13. April 1878 wurde die Nordschleswig-Klausel – nicht der ganze Artikel V – durch einen Vertrag zwischen Preußen und Österreich aufgehoben. In den dänischen Geschichtsbüchern herrscht die Bezeichnung „Paragraph 5“ vor.

Manfred Jessen-Klingenberg (0406/0621)

Quelle: Manfred Jessen-Klingenberg in Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4