Am 15. September 1848 wurde nach nur vier Sitzungen das Staatsgrundgesetz für Schleswig-Holstein verkündet. Seit Ende März hatten sich die Herzogtümer gegen den dänischen Gesamtstaat erhoben. An der Spitze dieser Erhebung stand die Provisorische Regierung. Der Arbeitskreis Landesgeschichte in der Schule der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (GSHG) hat zum 175-jährigen Jubiläum des Staatsgrundgesetzes einen Arbeitsbogen gestaltet. Geeignet ist er einmal für die Sekundarstufe I, Thema 4 „Das 19. Jahrhundert: Fortschritt oder Beharrung?“, Historischer Inhalt : „Liberale und nationale Bestrebungen im 19. Jahrhundert“. Auch in der Sekundarstufe II kann der Arbeitsbogen im Themenbereich Q 1.1 „Die Menschenrechte aus universal-historischer Perspektive – angeboren, egalitär, unteilbar und universell“. Darin findet sich als Historischer Inhalt „Die Debatte um die Grundrechte in Deutschland 1848/49“. Das Staatsgrundgesetz Schleswig-Holsteins war im deutschen Raum nicht nur das erste, es war auch sehr modern und enthielt schon viele Komponenten, die sich im Grundgesetz der Bundesrepublik wiederfinden. Dr. Thomas Hill und seine Mitstreiter im Arbeitskreis stellen den Arbeitsbogen hier zur Verfügung.
-rgsh- (14.09.23*)