1648 wurde in Flensburg für den königlich-dänischen Anteil an den Herzogtümern eine Regierungs- und Justizkanzlei gegründet. Schon 1649 wurde sie nach Glückstadt verlegt. Unter Vorsitz des königlichen Statthalters übernahmen ein Kanzler und mehrere Räte Obergerichts-, Polizei- und Verwaltungsaufgaben sowie die Aufsicht über die unteren Landesbeamten. In Jahren mit gerader Jahreszahl übernahm die Glückstädter Kanzlei die Aufgaben der gemeinschaftlichen Regierung. Ab 1713 war die Glückstädter Kanzlei nur noch für den holsteinischen Anteil zuständig. 1834 entstand die Provinzialregierung in Gottorf. Die Glückstädter Kanzlei verlor damit ihre Verwaltungsaufgaben und blieb jedoch bis 1850 Gerichtsinstanz.
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Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2
Bildquelle: Landesarchiv Schleswig