Beurkundung des Ergebnisses einer Gerichtsverhandlung im Herzogtum Schleswig. Der Hardesvogt (Harde), zwei Sandmänner sowie acht Zeugen, die zu Dinghörigen ernannt wurden, erstellten die Dingswinde. Auch zivilrechtlich Verträge konnten so geschlossen werden. Die Dingswinden breiteten sich im 15. Jahrhundert vor der Einführung von Dingprotokollen aus. Seit dem 18. Jahrhundert wurden sie durch andere Rechtsformen ersetzt.
-rgsh- (0401)
Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), „Schleswig-Holstein Lexikon“, 2. verbesserte Auflage, Wachholtz Verlag, Neumünster 2006, ISBN 9-783529-02441-2