Der Gutsbesitz (Gut) des Landesherren wurde als Domäne, also Herrengut (lat. domanium, frz. domaine) bezeichnet. In der Entwicklung der neuzeitlichen Staaten wurde der Begriff auf den staatlichen Landbesitz ausgeweitet. Die Domänen wurden in Schleswig-Holstein schon seit Mitte des 18.Jahrhunderts – damit im Vergleich zu anderen Territorien früh – verkauft oder parzelliert.
-rgsh- ( 0201/0621)
Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2