Am 28. Februar 1648, bevor der später sogenannte Dreißigjährige Krieg endete, starb Christian IV. (*1577/1596-1648†). Sein Sohn wurde als Friedrich III. (1609*/1648-1670†) König von Dänemark. Er wollte die Vormachtstellung Schwedens im Ostseeraum, die im Frieden von Münster und Osnabrück manifestiert worden war, begrenzen. Als Karl X. Gustav von Schweden 1655 (*1622/1654-1660†), ein Jahr nachdem er den Thron bestiegen hatte, seine Truppen in Litauen und Livland gegen Polen und Rußland erfolgreich einsetzte, machte das in Kopenhagen die Macht der Schweden klar. Am 1.Juni 1657 erklärte Friedrich III. den Schweden den Krieg, ohne seinen Vetter Friedrich III. (*1616-1659†) als Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf davon in Kenntnis zu setzen. Die Gottorfer stellten sich wie schon im Schwedisch-Dänischen Krieg (1643-1645) erneut auf die schwedische Seite. Der dänische König ließ seine Truppen zum Auftakt in die Herzogtümer Verden und Bremen südlich der Elbe einmarschieren, die schon sein Vater für ihn beansprucht hatte. Karl X. Gustav fiel am 20. Juli in Holstein ein. Bis zum August kontrollierte er das jütische Festland bis zum Limfjord und belagerte mit Friedrichsodde (heute Fredericia), den Übergang nach Fünen. Ende Oktober war die Stadt gefallen, doch verhinderte die dänische Flotte den Übergang über den Kleinen Belt. Dem schwedischen König kam ein kalter Winter zu Hilfe. Vom 29. Januar bis zum 13. Februar 1658 zogen die schwedischen Truppen in einer tollkühnen Aktion über das dünne Eis nach Fünen und von dort in einer Art „Inselspringen“ weiter bis nach Seeland vor die Wälle Kopenhagens. Dänemark musste sich ergeben. Im Vertrag von Roskilde wurde am 26. Februar 1658 der Frieden zwischen Dänemark und Schweden geregelt. Dänemark verlor seine angestammten Besitzungen östlich des Öresunds und die Insel Bornholm. Im Mai folgte der Kopenhagener Vergleich. Er sollte die „Gottorfer Frage“ klären. Es kam zu einer Regelung für den Landesteil Schleswig, die sowohl für den Gottorfer Anteil des Herzogs Friedrich III. wie auch den seines Vetters König Friedrich III. festlegte, dass sie keinen Lehnsherrn (also König) mehr über sich hätten. Beide waren nun nicht mehr Herzöge „von“, sondern „in“ Schleswig. Noch während in Roskilde der Frieden verhandelt wurde, hatten sich jedoch die politischen Verhältnisse zu Lasten der Schweden verschoben. Polen und Österreich sowie dem ehemaligen schwedischen Verbündeten Brandenburg wurde Karl X. Gustav zu mächtig. Frankreich und England als Vermittler hatten mühsam durchsetzten können, dass die Schweden den Zugang zur Ostsee nicht für fremde Flotten sperren durften. Karl X. Gustav war das zu wenig. Er entschied sich, erneut anzugreifen und Kopenhagen zu belagern. Nach fast sieben Monaten scheiterte der Sturmangriff auf die Stadt. Entscheidend war, dass die Bürger Kopenhagens durch eine große niederländische Flotte während der Belagerungszeit unterstützt wurden. Die Herzogtümer waren 1658 und 1659 nicht der Schauplatz von Kampfhandlungen. Doch österreichische, brandenburgische und polnische Truppen lagen als „Verbündete“ im Land und ernährten sich auch daraus. Die Folgen, auch für den Gottorfer Anteil, waren trotzdem verheerend. Nach dem polnischen Kontingent wurde die Zeit später im Volksmund oft als „Polackenkrieg“ bezeichnet. Am 27.Mai 1660 vermittelten Frankreich, England und die Niederlande als Garantiestaaten in Kopenhagen erneut einen Frieden. Dänemark bekam Bornholm und abgetretenes Gebiet in Norwegen zurück. Sowohl Dänemark als auch Schweden hatten keine Vormachtstellung in der Ostsee mehr. Die Niederländer und Engländer hatten sich dagegen durchgesetzt und die Freiheit des Ostseezugangs erreicht. Für die Herzogtümer wurden die Gottorfer Rechte bestätigt und durch die Großmächte garantiert. Im dänischen Reich hatte das Ende des Dänisch-Schwedischen Krieges einschneidende Folgen. In der letzten Phase des Krieges hatte der Adel militärisch versagt, die Bürger hatten sich dagegen bewährt. Ein Staatsstreich mit weitestgehender Verfassungsänderung war die Folge, die dem Adel die Steuerfreiheit nahm und sein Königswahlrecht aufhob. Auch in Dänemark war der Thron nun erblich. Mit einer „Erb- und Alleinherrschaftsakte“, der der Reichsrat Oktober 1660 zustimmen mußte, hatte Dänemark als erste europäische Monarchie den Übergang zum Absolutismus vollzogen, mit – und das blieb in der europäischen Geschichte ziemlich einmalig – der Zustimmung der Stände, die dadurch ihre alten Vorrechte verloren.
-ju- (1101/0404/0621)
Quelle: SHG, Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 1996, Neumünster, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-0440-6; Christian Degn, Schleswig-Holstein eine Landesgeschichte, 1994, Neumünster, Wachholtz Verlag, ISBN 3 529 05215 9
Bildquelle: Farblich für das Internet nachbearbeitete Karte von Erwin Raeth aus SHG (s.o.)