Der Gutsbesitz (Gut) des Landesherren wurde als Domäne, also Herrengut (lat. domanium, frz. domaine) bezeichnet. In der Entwicklung der neuzeitlichen Staaten wurde der Begriff auf den staatlichen Landbesitz übertragen. Die Domänen wurden in Schleswig-Holstein schon seit Mitte des 18.Jahrhunderts – damit im Vergleich zu anderen Territorien früh – verkauft oder parzelliert.
Quelle: SHLEX