Nach dem Jyske Lov, dem unter dem dänischen König Waldemar II.(*1170/1182Herzog/1202König-1241†) in dessen Todesjahr 1241 geschaffenen Jütischen Recht, wurden vom königlichen Vogt, je acht Sandmänner für eine Harde als Richter ernannt, denen die Rechtsprechung bei Totschlag, Verstümmelung, Heerwerk – also Gewalttaten oder Plünderung – , Notzucht, Verwundung, Freiheitsberaubung und Streitigkeiten um Feldscheiden zugebilligt war. Sie haben sich als Gerichtsbeisitzer im nördlichen Schleswig bis weit in das 19. Jahrhundert hinein erhalten.
-rgsh- (0201/0721)
Quelle:Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2
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