Nach der Machtübergabe an Adolf Hitler wurde die Bevölkerung fünfmal zu Reichstagswahlen und Volksabstimmungen an die Urnen gerufen. Dabei folgten die Nationalsozialisten formal dem Wahlrecht der Weimarer Republik. Ziel des Einparteienstaates war es, seiner Politik einen scheindemokratischen Anstrich zu geben
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